JH-Terrassenueberdachungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferung und/oder Montage von Aluminium-Terrassenüberdachungen, Kaltwintergärten/Sommergärten, Aluminium-Carports, Markisen/Beschattungssystemen, Glasschiebeelementen, Seitenwänden sowie Zubehör zwischen JH Terrassenüberdachungen („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“).

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot, Vertragsschluss, Unterlagen

(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Auftragsbestätigung annimmt (z. B. unterschreibt/Bestätigung in Textform) und/oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.

(3) Maßzeichnungen/Visualisierungen dienen der Darstellung. Technisch bedingte, zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.

3. Aufmaß, Kundenvorgaben, Mitwirkungspflichten

(1) Die Planung erfolgt grundsätzlich nach Aufmaß vor Ort durch den Auftragnehmer.

(2) Verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf ein Aufmaß vor Ort und stellt Maße/Angaben selbst bereit, ist der Auftraggeber für deren Richtigkeit verantwortlich. Abweichungen, Mehraufwand und Mehrkosten hieraus trägt der Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher:

•freien Zugang zur Baustelle und ausreichend Platz für Anlieferung/Montage,

•geeignete, tragfähige Montageflächen/Untergrund,

Strom und Wasser am Montageort,

•Schutz/Entfernung von Gegenständen im Arbeitsbereich.

(4) Entstehen Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung, trägt diese der Auftraggeber.

4. Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.

 

5. Preise, Anzahlung, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.

(2) Nach Auftragserteilung/Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig.

(3) Die Restzahlung ist nach Fertigstellung der Montage und Abnahme sowie Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Zahlung erfolgt per Überweisung.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Liefer- und Montagezeiten

(1) Liefer- und Montagezeiten sind Richtwerte, sofern nicht schriftlich verbindlich zugesagt. Übliche Lieferzeit (je nach Ausführung/Ausstattung): ca. 4–6 Wochen.

(2) Witterung, Lieferverzögerungen, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände können Termine verschieben. Es wird dann ein neuer Termin abgestimmt.

(3) Kann die Montage/Lieferung am vereinbarten Termin aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden (z. B. kein Zugang), kann der Auftragnehmer den dadurch entstehenden Mehraufwand nach Aufwand berechnen.

7. Lieferung ohne Montage (Bausatz / Lieferung)

(1) Bei Lieferung ohne Montage erfolgt die Übergabe auf dem Grundstück des Auftraggebers am vereinbarten Ablageort.

(2) Die Lieferung kann als Übergabenachweis fotografisch dokumentiert werden.

(3) Ist der Auftraggeber bei Lieferung anwesend, erfolgt die Übergabe gemeinsam.

8. Abnahme (bei Montage)

(1) Nach Abschluss der Montage erfolgt eine mündliche Abnahme durch gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber teilt erkennbare Mängel bei der Abnahme mit.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden dokumentiert und im Rahmen der Nacherfüllung behoben.

9. Gewährleistung / Mängel / Nacherfüllung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz).

(3) Zusätzlich können Herstellergarantien gelten. Umfang/Dauer ergeben sich ausschließlich aus den Garantiebedingungen des Herstellers.

(4) Von Gewährleistung/Garantie ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege, äußere Einwirkungen außerhalb der Auslegung sowie bauseitige Ursachen (z. B. unzureichender Untergrund).

10. Sonderanfertigung nach Maß / Toleranzen

(1) Die Produkte werden immer als Sonderanfertigungen nach Maß gefertigt.

(2) Technisch bedingte Toleranzen sowie geringfügige Abweichungen (z. B. Farbwirkung bei Pulverbeschichtung, Material-/Chargenunterschiede, Glas-/Polycarbonat-Reflexionen) sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.

(3) Änderungen nach Produktionsstart können ausgeschlossen sein oder Mehrkosten verursachen.

11. Widerrufsrecht – Ausschluss bei Maßanfertigung (Verbraucher)

Wir weisen darauf hin, dass wir in unserem Sortiment lediglich Waren anbieten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse von Ihnen zugeschnitten sind. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB steht Ihnen in diesen Fällen ein Widerrufsrecht nicht zu. Wir weisen darauf hin, dass wir in unserem Sortiment lediglich Waren anbieten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse von Ihnen zugeschnitten sind. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB steht Ihnen in diesen Fällen ein Widerrufsrecht nicht zu.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

13. Baugenehmigungen / Baurecht

Die Klärung und Einholung ggf. erforderlicher Baugenehmigungen obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Für nicht erteilte Genehmigungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

14. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – nur gegenüber Unternehmern – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.